1. Allgemeines und Geltungsbereich
Die nachstehenden Bedingungen gelten im Geschäftsverkehr zwischen
der Privaten Landbrauerei Schönram
GmbH & Co. KG
– nachstehend „Brauerei“ genannt – und
ihren Geschäftspartnern – nachstehend „Kunde“ genannt –,
soweit keine anderslautende schriftliche Individualvereinbarung vorliegt.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil,
selbst wenn diese der Brauerei bekannt sind.
Mündliche Erklärungen unserer Mitarbeiter sind nur verbindlich,
wenn
sie schriftlich bestätigt werden.
2. Lieferungen
2.1 Lieferungen können nur an Werktagen (Montag bis Freitag), gemäß Toureneinteilung
der Brauerei, erfolgen.
2.2 Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Feuer, Naturkatastrophen,
Verkehrsstörungen, Versorgungsengpässe u. ä., die eine vorgesehene
Lieferung unmöglich machen oder verzögern, berechtigt die Brauerei
von der Lieferung abzusehen bzw. einen Ersatzlieferanten liefern zu lassen
oder den Lieferzeitpunkt hinauszuschieben. Im Übrigen haftet die
Brauerei für Verzug oder Unmöglichkeit nur bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit.
Die Brauerei wird ihre Produkte unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften
einwandfreier Qualität herstellen und liefern.
3. Gewährleistung und Mängelhaftung
3.1 Eine etwaige Beanstandung der Qualität, der gelieferten Menge
oder einer Falschlieferung ist vom Kunden unverzüglich der Brauerei gegenüber
schriftlich zu rügen.
Beanstandungen offensichtlicher Mängel und Abweichungen der auf
den Lieferscheinen angegebenen Mengen sind beim Empfang der Ware,
spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen geltend zu machen.
Andernfalls
ist eine Haftung der Brauerei wegen dieser Mängel ausgeschlossen.
Bei berechtigter Mängelrüge kann die Brauerei eine mangelfreie
Sache
liefern. Hierzu hat der Kunde der Brauerei eine angemessene Frist einzuräumen.
3.2 Für Schäden/Mängel an Getränken, die seitens des
Kunden oder von
Dritten durch nicht sachgemäße (frostsicher, kühl, sonnen-
und lichtgeschützt)
Lagerung und Beförderung oder nicht sachgemäßen Ausschank
entstehen, haftet die Brauerei nicht.
3.3 Im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Schädigung
haftet die
Brauerei nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Brauerei haftet
auch, sofern schuldhaft eine vertragswesentliche Pflicht verletzt wird.
Die Haftung auf Ersatz des Schadens statt der Erfüllung bleibt
unberührt.
Die Höhe der Haftung ist in den vorgenannten Fällen – ausgenommen
die Haftung für Vorsatz – auf den Umfang des vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schadens beschränkt.
Die gesetzliche Haftung wegen eines Personenschadens gleich welcher
Art bleibt unberührt. Unberührt bleiben auch die Ansprüche
des Kunden
aus der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Soweit eine Haftung nach den vorstehenden Bestimmungen begrenzt
ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der eigenen Mitarbeiter
der
Brauerei, deren Erfüllungsgehilfen und Vertreter.
4. Preise, Zahlung
4.1 Die Lieferung erfolgt zu den am Tage der Belieferung für die jeweilige
Kundengruppe gültigen Tagespreisen/Listenpreisen bzw. vereinbarten
Abgabepreisen zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
Preisänderungen werden mit Bekanntgabe an den Kunden wirksam.
4.2 Die Forderungen aus Lieferungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum
zur Zahlung ohne Abzug fällig, wenn nichts anderes vereinbart
wurde. Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur zulässig,
wenn die Gegenansprüche des Kunden unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt sind. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu,
soweit diese auf dem selben Vertragsverhältnis beruhen. Die Fahrer
der Brauerei sind zur Entgegennahme von Zahlungen ermächtigt.
4.3 Zahlungen durch Überweisung, Scheck oder Bankabbuchung gelten
erst dann als erfolgt, wenn der Brauerei der Betrag endgültig gutgeschrieben
worden ist. Zahlt der Kunde nicht termingerecht, so können
ab Fälligkeitszeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von mindestens 2% über
dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich
gesetzlicher Mehrwertsteuer berechnet werden.
4.4 Zahlt der Kunde nicht termingerecht, stellt er seine Zahlungen ein
oder
werden Umstände bekannt, die seine Kreditwürdigkeit in Frage
stellen,
so kann die Brauerei sämtliche Verbindlichkeiten des Kunden fällig
stellen,
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen.
4.5 Bei Zahlungsverzug hat die Brauerei außerdem das Recht, weitere
Lieferungen
von der Bezahlung der Rückstände abhängig zu machen.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Das Eigentum an den gelieferten Waren behält sich die Brauerei
bis zur
vollständigen Bezahlung sämtlicher bis zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung
bestehenden Forderungen aus der Geschäftsbeziehung und
der Begleichung eines sich etwa zu diesem Zeitpunkt zu Lasten des
Kunden ergebenden Saldos aus einem Kontokorrentverhältnis vor.
Die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten
Waren
darf nur in der im Betrieb des Kunden üblichen Weise erfolgen.
Die Waren dürfen von dem Kunden weder verpfändet noch zur Sicherung
Dritten übereignet werden. Pfänden Dritte die Vorbehaltsware, so
muss der Kunde auf den Eigentumsvorbehalt der Brauerei hinweisen
und diese unverzüglich benachrichtigen.
5.2 Verkauft der Kunde Vorbehaltsware, so gilt die Kaufpreisforderung mit
ihrer Entstehung als an uns abgetreten. Die Brauerei nimmt diese Abtretung
hiermit an. Der Kunde ist auf Verlangen der Brauerei gehalten, dieser
Auskunft über den Verbleib der unbezahlten Getränke und über
die
Einzelheiten der abgetretenen Ansprüche (z. B. Höhe der Außenstände)
zu erteilen. Die Brauerei ist im Übrigen berechtigt, durch Einsichtnahme
in die Buchhaltungsunterlagen des Kunden entsprechende Feststellungen
zu treffen.
5.3 Die Brauerei kann die Abtretung gegenüber dem Abnehmer des Kunden
offen legen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber
der Brauerei nicht ordnungsgemäß nachkommt.
6. Leergut
6.1 Das zur Wiederverwendung bestimmte und mit Firmenkennzeichnung,
-beschriftung oder -etikettierung versehene Leergut (Kästen, Mehrwegflaschen,
Stahlflaschen, Fässer, Getränke-Container und Paletten) wird
dem Kunden nur zur bestimmungsgemäßen Verwendung überlassen.
Es bleibt unveräußerliches Eigentum der Brauerei.
6.2 Die Brauerei ist berechtigt, für Leergut Pfand nach ihren geltenden
Preislisten
zu erheben. Pfandbeträge sind gleichzeitig mit den Warenrechnungen
zzgl. gesetzlicher MWSt. zur Zahlung fällig.
Die Pfandbeträge dienen lediglich als Sicherheit. Sie gelten in keinem
Fall als Bemessungsgrundlage für Abzüge und Vergütungen irgendwelcher
Art.
6.3 Der Kunde hat das Leergut in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.
Die Brauerei nimmt die bepfandeten Verpackungen zurück, und zwar
dauerhaft betrieblich gekennzeichnete Eigenverpackungen gegen
Pfanderstattung im vollen Umfang (bei Kästen mit Flaschen ist maßgebend
die dauerhafte Kennzeichnung des Kastens). Bei einer Gebindeumstellung
kann eine Regelung getroffen werden, nach der Leergut
in angemessener Frist nicht mehr zurückgenommen werden muss. Die
Frist darf zwei Monate nicht unterschreiten.
Die anderen Verpackungen nimmt die Brauerei gegen Pfanderstattung
in dem Umfang zurück, soweit sie im Rahmen der normalen Geschäftsbeziehungen
zwischen Lieferant und Abnehmer bzw. entsprechend den üblichen Marktverhältnissen
unter Berücksichtigung der normalen
saisonalen
und logistischen Schwankungen abgegeben worden sind.
Für nicht oder nicht ordnungsgemäß zurückgegebenes Leergut
ist
Schadenersatz zu leisten, wobei das eingezahlte Pfandgeldguthaben
angerechnet wird.
7. Leihgegenstände
Leihgegenstände werden dem Kunden nur für die vereinbarte Zeit
und
unter Ausschluss jedweder Haftung für alle Personen- und Sachschäden,
die aus der Benützung folgen, überlassen. Die Brauerei kann diese
Gegenstände jederzeit überprüfen, auswechseln und zurückfordern.
Leihgegenstände sind vom Kunden gegen Feuer und Diebstahl zu versichern.
Der Kunde verpflichtet sich, die Leihgegenstände bei Einstellung
des Bierbezuges und / oder nach Leihzeitende vollständig, in
gutem Zustand, unter Beachtung der Abnützung zurückzugeben. Nicht
zurückgegebene Leihgegenstände sind zu deren Zeitwert vom Entleiher
zu ersetzen. Instandhaltungen, laufende Kosten und Reparaturen gehen
immer zu Lasten des Entleihers.
8. Richtigkeit der Abrechnungen
Der Kunde hat alle Abrechnungen (Rechnungen / Leergutsaldo / Lieferscheine
/ Kontoauszüge / Leihscheine) auf Richtigkeit und Vollständigkeit
zu überprüfen und Einwendungen innerhalb von 14 Tagen ab
Zugang schriftlich bei der Brauerei zu erheben. Widerspricht der Kunde
nicht innerhalb dieser Frist, anerkennt der Kunde deren Richtigkeit und
Vollständigkeit.
9. Datenverarbeitung
Der Kunde willigt in die geschäftsnotwendige Verarbeitung seiner Daten
ein; Vorstehendes gilt als Benachrichtigung gem. § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz.
10. Geltendes Recht, Erfüllungsort,
Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
10.1 Erfüllungsort für alle Rechte und Pflichten aus der laufenden
Geschäftsverbindung
ist Petting/Schönram.
Gerichtsstand ist Traunstein, wenn der Kunde
Kaufmann ist oder der Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich des Grundgesetzes
verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort
zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
10.2 Für die Vertragsbeziehungen zwischen der Brauerei und dem Kunden
gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung der internationalen
Kaufrechtsgesetze ist ausgeschlossen.
10.3 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden,
so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen dieser
Geschäftsbedingungen nicht berührt.