1. Allgemeines und Geltungsbereich
Die nachstehenden Bedingungen gelten im Geschäftsverkehr zwischen der Privaten Landbrauerei Schönram GmbH & Co. KG – nachstehend „Brauerei“ genannt – und ihren Geschäftspartnern – nachstehend „Kunde“ genannt –, soweit keine anderslautende schriftliche Individualvereinbarung vorliegt.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil,
selbst wenn diese der Brauerei bekannt sind. Mündliche Erklärungen unserer Mitarbeiter sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

2. Lieferungen
2.1 Lieferungen können nur an Werktagen (Montag bis Freitag), gemäß Toureneinteilung der Brauerei, erfolgen.
2.2 Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Feuer, Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, Versorgungsengpässe u. ä., die eine vorgesehene Lieferung unmöglich machen oder verzögern, berechtigt die Brauerei von der Lieferung abzusehen bzw. einen Ersatzlieferanten liefern zu lassen oder den Lieferzeitpunkt hinauszuschieben. Im Übrigen haftet die Brauerei für Verzug oder Unmöglichkeit nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die Brauerei wird ihre Produkte unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften einwandfreier Qualität herstellen und liefern.

3. Gewährleistung und Mängelhaftung
3.1 Eine etwaige Beanstandung der Qualität, der gelieferten Menge oder einer Falschlieferung ist vom Kunden unverzüglich der Brauerei gegenüber schriftlich zu rügen.
Beanstandungen offensichtlicher Mängel und Abweichungen der auf den Lieferscheinen angegebenen Mengen sind beim Empfang der Ware, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen geltend zu machen.
Andernfalls ist eine Haftung der Brauerei wegen dieser Mängel ausgeschlossen.
Bei berechtigter Mängelrüge kann die Brauerei eine mangelfreie Sache liefern. Hierzu hat der Kunde der Brauerei eine angemessene Frist einzuräumen.
3.2 Für Schäden/Mängel an Getränken, die seitens des Kunden oder von Dritten durch nicht sachgemäße (frostsicher, kühl, sonnen- und lichtgeschützt) Lagerung und Beförderung oder nicht sachgemäßen Ausschank entstehen, haftet die Brauerei nicht.
3.3 Im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Schädigung haftet die Brauerei nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Brauerei haftet auch, sofern schuldhaft eine vertragswesentliche Pflicht verletzt wird. Die Haftung auf Ersatz des Schadens statt der Erfüllung bleibt unberührt.
Die Höhe der Haftung ist in den vorgenannten Fällen – ausgenommen die Haftung für Vorsatz – auf den Umfang des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt. Die gesetzliche Haftung wegen eines Personenschadens gleich welcher
Art bleibt unberührt. Unberührt bleiben auch die Ansprüche des Kunden aus der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit eine Haftung nach den vorstehenden Bestimmungen begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der eigenen Mitarbeiter der
Brauerei, deren Erfüllungsgehilfen und Vertreter.

4. Preise, Zahlung
4.1 Die Lieferung erfolgt zu den am Tage der Belieferung für die jeweilige Kundengruppe gültigen Tagespreisen/Listenpreisen bzw. vereinbarten Abgabepreisen zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Preisänderungen werden mit Bekanntgabe an den Kunden wirksam.
4.2 Die Forderungen aus Lieferungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung ohne Abzug fällig, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit diese auf dem selben Vertragsverhältnis beruhen. Die Fahrer der Brauerei sind zur Entgegennahme von Zahlungen ermächtigt.
4.3 Zahlungen durch Überweisung, Scheck oder Bankabbuchung gelten erst dann als erfolgt, wenn der Brauerei der Betrag endgültig gutgeschrieben worden ist. Zahlt der Kunde nicht termingerecht, so können ab Fälligkeitszeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von mindestens 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer berechnet werden.
4.4 Zahlt der Kunde nicht termingerecht, stellt er seine Zahlungen ein oder werden Umstände bekannt, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, so kann die Brauerei sämtliche Verbindlichkeiten des Kunden fällig stellen, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen.
4.5 Bei Zahlungsverzug hat die Brauerei außerdem das Recht, weitere Lieferungen
von der Bezahlung der Rückstände abhängig zu machen.

5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Das Eigentum an den gelieferten Waren behält sich die Brauerei bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher bis zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung bestehenden Forderungen aus der Geschäftsbeziehung und der Begleichung eines sich etwa zu diesem Zeitpunkt zu Lasten des Kunden ergebenden Saldos aus einem Kontokorrentverhältnis vor. Die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren darf nur in der im Betrieb des Kunden üblichen Weise erfolgen. Die Waren dürfen von dem Kunden weder verpfändet noch zur Sicherung Dritten übereignet werden. Pfänden Dritte die Vorbehaltsware, so muss der Kunde auf den Eigentumsvorbehalt der Brauerei hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen.
5.2 Verkauft der Kunde Vorbehaltsware, so gilt die Kaufpreisforderung mit ihrer Entstehung als an uns abgetreten. Die Brauerei nimmt diese Abtretung hiermit an. Der Kunde ist auf Verlangen der Brauerei gehalten, dieser Auskunft über den Verbleib der unbezahlten Getränke und über die Einzelheiten der abgetretenen Ansprüche (z. B. Höhe der Außenstände) zu erteilen. Die Brauerei ist im Übrigen berechtigt, durch Einsichtnahme in die Buchhaltungsunterlagen des Kunden entsprechende Feststellungen zu treffen.
5.3 Die Brauerei kann die Abtretung gegenüber dem Abnehmer des Kunden offen legen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Brauerei nicht ordnungsgemäß nachkommt.

6. Leergut
6.1 Das zur Wiederverwendung bestimmte und mit Firmenkennzeichnung, -beschriftung oder -etikettierung versehene Leergut (Kästen, Mehrwegflaschen, Stahlflaschen, Fässer, Getränke-Container und Paletten) wird dem Kunden nur zur bestimmungsgemäßen Verwendung überlassen. Es bleibt unveräußerliches Eigentum der Brauerei.
6.2 Die Brauerei ist berechtigt, für Leergut Pfand nach ihren geltenden Preislisten zu erheben. Pfandbeträge sind gleichzeitig mit den Warenrechnungen zzgl. gesetzlicher MWSt. zur Zahlung fällig. Die Pfandbeträge dienen lediglich als Sicherheit. Sie gelten in keinem
Fall als Bemessungsgrundlage für Abzüge und Vergütungen irgendwelcher Art.
6.3 Der Kunde hat das Leergut in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Die Brauerei nimmt die bepfandeten Verpackungen zurück, und zwar dauerhaft betrieblich gekennzeichnete Eigenverpackungen gegen Pfanderstattung im vollen Umfang (bei Kästen mit Flaschen ist maßgebend die dauerhafte Kennzeichnung des Kastens). Bei einer Gebindeumstellung kann eine Regelung getroffen werden, nach der Leergut in angemessener Frist nicht mehr zurückgenommen werden muss. Die Frist darf zwei Monate nicht unterschreiten. Die anderen Verpackungen nimmt die Brauerei gegen Pfanderstattung in dem Umfang zurück, soweit sie im Rahmen der normalen Geschäftsbeziehungen zwischen Lieferant und Abnehmer bzw. entsprechend den üblichen Marktverhältnissen unter Berücksichtigung der normalen saisonalen und logistischen Schwankungen abgegeben worden sind. Für nicht oder nicht ordnungsgemäß zurückgegebenes Leergut ist Schadenersatz zu leisten, wobei das eingezahlte Pfandgeldguthaben angerechnet wird.

7. Leihgegenstände
Leihgegenstände werden dem Kunden nur für die vereinbarte Zeit und unter Ausschluss jedweder Haftung für alle Personen- und Sachschäden, die aus der Benützung folgen, überlassen. Die Brauerei kann diese Gegenstände jederzeit überprüfen, auswechseln und zurückfordern. Leihgegenstände sind vom Kunden gegen Feuer und Diebstahl zu versichern. Der Kunde verpflichtet sich, die Leihgegenstände bei Einstellung des Bierbezuges und / oder nach Leihzeitende vollständig, in gutem Zustand, unter Beachtung der Abnützung zurückzugeben. Nicht zurückgegebene Leihgegenstände sind zu deren Zeitwert vom Entleiher zu ersetzen. Instandhaltungen, laufende Kosten und Reparaturen gehen immer zu Lasten des Entleihers.

8. Richtigkeit der Abrechnungen
Der Kunde hat alle Abrechnungen (Rechnungen / Leergutsaldo / Lieferscheine / Kontoauszüge / Leihscheine) auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und Einwendungen innerhalb von 14 Tagen ab Zugang schriftlich bei der Brauerei zu erheben. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, anerkennt der Kunde deren Richtigkeit und Vollständigkeit.

9. Datenverarbeitung
Der Kunde willigt in die geschäftsnotwendige Verarbeitung seiner Daten ein; Vorstehendes gilt als Benachrichtigung gem. § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz.

10. Geltendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
10.1 Erfüllungsort für alle Rechte und Pflichten aus der laufenden Geschäftsverbindung ist Petting/Schönram.
Gerichtsstand ist Traunstein, wenn der Kunde Kaufmann ist oder der Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich des Grundgesetzes verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
10.2 Für die Vertragsbeziehungen zwischen der Brauerei und dem Kunden gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung der internationalen Kaufrechtsgesetze ist ausgeschlossen.
10.3 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nicht berührt.

Schönramer News

08. JUNI bis 31. AUGUST ** Getränkeverkauf in der Brauerei

(keine Garniturenausgabe)
 > jeweils Samstag von 9.30 bis 10.30 Uhr (Monate 06-08)
 
 > Fassfris...
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Heimdienstpreise NEU seit 01.04.2013

Leider müssen auch wir angesichts anhaltender Kostensteigerungen unsere
Verkaufspreise zum 1. April...
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Beim EUROPEAN BEER STAR 2011 hat das SCHÖNRAMER  HELL  die  G O L D-MEDAILLE und das SCHÖNRAMER  PIL...
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Don't drink + drive